Schüler erhalten ihren Bedürfnissen entsprechend, eine passende Förderung. Im SSG wird der Förderbedarf ausgewiesen. Massnahmen werden auf Initiative der Klassenlehrperson oder des Schulischen Heilpädagogen erwogen. Die Eltern sind immer zu beteiligen, Ziel ist der Konsens, Kooperation wird vorausgesetzt.
Gezielte Förderung steht im Vordergrund, wobei unterschiedliche Vorgehensweisen möglich sind. Die Beratung von Lehrpersonen und Schulleitung, sowie die Unterstützung im Regelunterricht sind wichtige Aufgaben der Schulischen Heilpädagogen.
Das Sonderpädagogischen Konzept ist zurzeit in Arbeit.
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